Makleralleinauftrag
Karolin Kappler Immobilien bietet Immobilienangebote ausschließlich exklusiv im Alleinauftrag an. Sie werden von Frau
Kappler persönlich betreut. So haben Sie immer eine verbindliche Ansprechpartnerin, die gerne auf anstehende Fragen
eingeht und Sie über die bestehende Verhandlungssituation informieren kann.
Makleralleinauftrag
Mit Erteilung eines Makleralleinauftrages übernehmen wir für die erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie alle anfallenden
Verkaufsaktivitäten. Wir versuchen einen bestmöglichen Kaufpreis zu realisieren. Besonderen Wert legen wir auf eine
unkomplizierte Vertragsgestaltung. Einen Muster-Vertragsentwurf senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Warum im Alleinauftrag?
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie Karolin Kappler Immobilien für die zuvor bestimmte Vertragslaufzeit zu
intensiven Bemühungen, um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu
den Verkaufs- / Vermietungsaktivitäten werden Werbemaßnahmen auf Kosten des Maklers durchführt.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Beim allgemeinen Maklervertrag verpflichtet sich ein Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Kauf
voranzutreiben. Der Makler kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden – wie es bei
Allgemeinaufträgen immer noch geschieht – verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende
mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene
Immobilie “verbrannt" wird. Es ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Internet mehrfach bewerben
wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lassen weder das Objekt selbst, noch die Verkaufsabsicht des
Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Sorgenfrei mit Banksicherheit
Die Erfolgsquote von Kappler Immobilien beträgt nahezu 100 %. Sie ist die Bestätigung für unsere zuverlässige
Maklertätigkeit. Eine wichtige Absicherung für einen sorgenfreien Verkauf ist, dass unsere Käufer vor dem Notartermin eine
qualifizierte Finanzierungszusage einer Bank vorlegen.